Einreisebedingungen, Beschränkungen und weitere Informationen zum Thema Einreise in die Ukraine während der Pandemie finden Sie bitte auf der Seite Ukraine Resilience Center
Ab dem 09.06.2021 ist die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Ukraine mit einer Versicherungspolice erlaubt, die von einer in der Ukraine registrierten Versicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Versicherungsgesellschaft mit einer Repräsentanz in der Ukraine oder einem Vertragsverhältnis mit einem Versicherungsgesellschaftspartner in der Ukraine ausgestellt wurde (Assistance), die Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung von COVID-19 und der Beobachtung deckt und für die Dauer des Aufenthalts in der Ukraine gültig ist, sowie einem der folgenden Dokumente in englischer Sprache oder mit englischer Übersetzung:
· ein negatives Testergebnis auf COVID-19 durch Polymerase-Kettenreaktion oder Schnelltest zur Bestimmung des Coronavirus-Antigens SARS-CoV-2, der nicht mehr als 72 Stunden vor dem Überschreiten der Staatsgrenze durchgeführt wurde;
· ein Dokument, das den Erhalt einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit Impfstoffen bestätigt, die von der WHO in die Liste der für den Notfall zugelassenen Impfstoffe aufgenommen wurden.
Bei Fehlen der angegebenen Versicherungspolice (Bescheinigung) und / oder eines negativen Testergebnisses auf COVID-19 (ein Dokument, das den Erhalt des vollständigen Impfkurses bestätigt), wird Ausländern und Staatenlosen die Einreise in die Ukraine an die Staatsgrenze verweigert.