Dem Erlass des Präsidenten der Ukraine vom 26.07.2005 gemäß genießen alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie alle Staatsbürgerinnen und -bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie des Fürstentums Liechtenstein für einen Aufenthalt in der Ukraine ein visumfreies Regime, solange die Dauer des Aufenthalts innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten 90 Kalendertage nicht überschreitet.
Für die Visumspflicht für Staatsangehörige anderer, obig nicht bezeichneten Staaten, können Sie sich auf der Website des ukrainischen Außenministeriums informieren:
https://mfa.gov.ua/en/consular-affairs/entry-and-stay-foreigners-ukraine
Die Anmeldung zu den Visa-Terminen ist unter dem Link https://visa.mfa.gov.ua/ zu finden.