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Einreise von ausländischen Bürgern in die Ukraine
Veröffentlicht am 11 Oktober 2020 Jahr 18:21

Dem Erlass des Präsidenten der Ukraine vom 26.07.2005 gemäß genießen alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie alle Staatsbürgerinnen und -bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie des Fürstentums Liechtenstein für einen Aufenthalt in der Ukraine ein visumfreies Regime, solange die Dauer des Aufenthalts innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten 90 Kalendertage nicht überschreitet.

Für die Visumspflicht für Staatsangehörige anderer, obig nicht bezeichneten Staaten, können Sie sich auf der Website des ukrainischen Außenministeriums informieren:

http://mfa.gov.ua/en/consular-affairs/entering-ukraine/visa-requirements-for-foreigners

ACHTUNG! COVID-19: Vorübergehende Quarantänebeschränkungen in der Ukraine

WICHTIG: Um einen Termin für die Visumbeantragung beim Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg zu vereinbaren, melden Sie sich rechtzeitig unter http://visa.mfa.gov.ua an. Unter diesem Link ist auch ein Visa-Antragsformular vollständig ausgefüllt zu werden. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Visumantrags in einigen Fällen bis zu 30 Tage dauern kann.

Die Unterlagen für Visaerteilung (siehe die Liste im Paragraph "Voraussetzungen für ein Visum für die Ukraine: Leitfaden für Antragsteller) können persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden (die Vollmacht soll notariell beglaubigt sein).

Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg ist für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Die Konsularbezirke anderer diplomatischen Vertretungen der Ukraine in Deutschland sind unter dem Link http://germany.mfa.gov.ua/de/consular-affairs/contacts überprüfbar.

Entsprechend den internationalen Abkommen der Ukraine brauchen die Bürger von Aserbaidschan, Belarus, Armenien, Georgien, Moldau, Russischen Föderation und Usbekistan für die Einreise in die Ukraine kein Visum.

Die kurzfristigen Visa für die Bürger von Australien, Albanien, Guatemala, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Panama, Singapur, Türkei und Kroatien werden ohne Einladungen ausgestellt.

Für die Beantragung eines Visums sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Während der Bearbeitungszeit verbleiben die Pässe bei der Visastelle.
  2. Einen Visumformular ist es nach der Anmeldung und Terminvereinbarung auszudrucken. Für die Kinder, die in den Reisepass der Eltern eingetragen sind, werden  gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.
  3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.
  4. Eine in der Ukraine geltende Krankenversicherung (30 000 EUR Deckung).
  5. Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel. Mehr dazu herunterladen
  6. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.
  7. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Konsulats zu bezahlen (EC-Karte).

Sie können die Konsulargebühr vor Ort mit EC-Karte bezahlen. Eine Zahlung in bar oder mit Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Für die Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen einzureichen:

I. Für die Beantragung des Transitvisums (Typ B)

  • - Nachweis des Transitcharakters der Reise (ggf. – Visum für ein Drittland, Ticket usw.);
  • - Nachweis des Transitcharakters der Beförderung von Gütern und Passagieren mit Straßenfahrzeugen;
  • - Lizenz für internationale Transporte, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Aufenthaltsstaates;

II. Für die Beantragung des kurzfristigen Visums (Typ C)

- Vorschriftsgemäß ausgestaltete Einladung einer empfangenden Seite, ausgestellt von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes;

- Einladung eines Ministeriums oder eines anderen Zentralexekutivorgans, einer staatlichen Institution, eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Organisation;

- Vertrag über Güter- und Personenkraftverkehr, sowie Lizenz für internationale Transporte;

- Bescheinigung eines Auslandsukrainers;

- Nachweis des touristischen Charakters der Reise gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über den Tourismus“;

- Einladung einer ukrainischen medizinischen Einrichtung;

- Nachweis der staatlichen Registrierung von der ausländischen Investition in Wirtschaft der Ukraine in Auslandswährung in Höhe von mindestens 50 Tausend US-Dollars;

- Bestätigung der Kommission für humanitäre Hilfe beim Ministerkabinett der Ukraine über die Einreise des Ausländers oder Staatenlosen zur Erteilung humanitärer Hilfe oder Ausübung karitativer Tätigkeit;

- Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmte mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum kurzfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualen oder andere kanonische Tätigkeit;

- Antrag des Leiters eines ausländischen Massenmediums auf die Erteilung eines Visums für einen ausländischen Korrespondenten oder Vertreter eines ausländischen Massenmediums im Falle der Einreise in die Ukraine zum kurzfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten;

- Antrag staatlicher Behörden ausländischer Staaten oder internationalen Organisationen.

III. Für die Beantragung des langfristigen Visums (Typ D)

  • - Vorschriftsgemäß beglaubigte Kopie der Genehmigung für die Beschäftigung eines Ausländers oder Staatenlosen, ausgestellt vom Staatlichen Beschäftigungszentrum;
  • - Kopie der Entscheidung über die Einwanderungsgenehmigung, ausgestellt von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes;
  • - Genehmigung des Außenministeriums der Ukraine für die Erteilung von Visa für Familienangehörige einer Person, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus gewährt wurde;
  • - Original der vorschriftsgemäß ausgestellten Einladung zum Studium;

Bei Beantragung eines Studentenvisums müssen zusätzlich die Unterlagen vorgelegt werden, die bei der entsprechenden ukrainischen Hochschule einzureichen sind:

  1. Bildungszeugnis mit den erhaltenen Fachnoten;
  2. Geburtsurkunde;
  3. Das bei der offiziellen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes beglaubigte Gesundheitszertifikat, das nicht früher als zwei Monate vor Einreise in die Ukraine ausgestellt wurde
Das Bildungszeugnis, Gesundheitszertifikat und Geburtsurkunde müssen legalisiert werden oder mit Stempel „Apostille“ bei den zuständigen Behörden des Ausstellungslandes beglaubigt sein, sowie ins Ukrainische von einem vereidigtem/ermächtigtem Übersetzer übersetzt werden.


-  Einladung einer staatlichen Institution, eines Unternehmens oder einer Organisation, die/ das der Empfänger der internationalen technischen Hilfe ist;

 - Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmte mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum langfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualen oder andere kanonische Tätigkeit;

 - Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale, Abteilung, Vertretung oder einer anderen Struktureinheit einer gesellschaftlichen (Nichtregierungs-) Organisation eines ausländischen Staates;

 - Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Vertretung eines ausländischen Wirtschaftssubjekts, abgestimmt mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel;

 - Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale oder Vertretung einer ausländischen Bank;

 - Antrag eines ausländischen Massenmediums, abgestimmt mit dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und Radio;

-  Anträge ausländischer Behörden oder internationalen Organisationen auf die Ausstellung von Visa für die in die Ukraine zum langfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung ihrer Pflichten einreisenden Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen und deren Vertretungen als auch ihre Familienangehörigen;

-  Einladung einer entsprechenden staatlichen Behörde, die für Implementierung der kulturellen und wissenschaftlichen Programme, sowie Bildungs- und Volontär-Programme zuständig ist, oder Einladung der vorschriftsgemäß registrierten Volontär-Organisation;

- ein Dokument, das die Ehe mit der Bürger oder Bürgerin der Ukraine bestätigt;

- ein Dokument, das die Zugehörigkeit zu der Familienmitglieder eines Ausländers oder einer staatenlosen Person bestätigt, die eine Bescheinigung für zeitweilige oder ständige Wohnsitz in der Ukraine haben (die ausländischen Dokumente sollen legalisiert oder, beziehungsweise, mit Apostille beglaubigt werden und, dann von einem beeidigten/ermächtigten Übersetzer übersetzt werden), Kopie der entsprechenden Bescheinigung, sowie Bestätigung über benötigte finanziellen Unterhalt der Familienmitglieder in der Ukraine;

- Andere Dokumente, sofern dies in internationalen Verträgen der Ukraine vorgesehen ist.

Die Gesetzgebung der Ukraine in Bezug auf Visumerteilung beinhaltet:

Ukrainische Visa werden innerhalb von 3 Typen ausgestellt:


Transitvisa (Typ B). Visa des Typs B werden in den Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/Staatsloser beabsichtigt, durch die Ukraine zu reisen, und jede Transitperiode nicht länger als 5 Tage dauert. Visa des Typs B werden als Einfach-, Doppel- oder Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von maximal 1 Jahr oder einer anderen Periode, abhängig von den Belegen, ausgestellt. 

Kurzzeitvisa (Typ C). Visa des Typs C werden in Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/ Staatenloser beabsichtigt, sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in der Ukraine aufzuhalten. Visa des Typs C werden als Einfach-, Doppel- oder Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von 6 Monaten oder einer anderen Periode, abhängig von den Belegen, ausgestellt, können aber nicht für mehr als 5 Jahre ausgestellt werden.

Langzeit-Visa (Typ D). Visa des Typs D werden in Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/ Staatenloser beabsichtigt, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Ukraine zu beantragen. Visa der Kategorie D werden als Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt.

Als Ausländer benötigen Sie in Deutschland grundsätzlich jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig, außer Sie sind Asylberechtigter, anerkannter Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenloser oder subsidiär Schutzberechtigter. Für diese Personengruppen erteilen die deutschen Ausländerbehörden in der Regel Passersatzpapiere, in die auch die Aufenthaltstitel erteilt werden und die es in drei Arten gibt:

  • - Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“) 
  • - Reiseausweis für Staatenlose („Graues Reisedokument“) 
  • - Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“)

Inhaber von Blauen sowie Grauen Pässe bzw. Reisedokumenten benötigen ein ukrainisches Visum, um in die Ukraine einzureisen. Weitere Informationen zum Thema Auslandsreisen als Geflüchteter

Elektronisches Visum

Antragsverfahren - Wie gehe ich vor?


Schritt 1. Registrieren Sie sich auf der MFA-Webplattform

Schritt 2. Antragsformular online ausfüllen

Schritt 3. Laden Sie Kopien der erforderlichen Dokumente hoch:

- Foto;

- Reisepass;

- Krankenversicherung (30.000 Euro Deckung);

- Nachweis ausreichender Mittel;

- Dokument, das den Zweck des Besuchs bestätigt (weitere Informationen über Nachweisdokumente für jede Visatypen finden Sie im Hilfe-Abschnitt der MFA e-Visa-Website).

Schritt 4. Bezahlen Sie die Gebühr (85 USD) online mit der Kreditkarte (MasterCard bzw. Visa).

Alle e-Visa-Anträge werden innerhalb von 9 Werktagen bearbeitet.

Das e-Visum (Muster ( .pdf , 188.64 Кб )) bzw. der Ablehnungsbrief wird im pdf-Format an die E-Mail-Adresse des Antragstellers geschickt.

e-Visa werden als Einreisevisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen ausgestellt.

Alle Antragsteller sollten bei der Einreise in die Ukraine ihre ausgedruckten e-Visa (zusammen mit ihren gültigen Reisedokumenten) bei den Beamten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine einreichen.

Informationshilfen sind auch unter [email protected] erhältlich.

Beachten Sie bitte!

Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg stellt keine elektronischen Visa aus und kann Antragstellern leider keine technische oder informationelle Unterstützung anbieten. Dafür wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an das Konsularreferat des Außenministeriums der Ukraine: [email protected].

Vollständiger Text der Richtlinien für die Ausstellung von elektronischen Visa (auf Ukrainisch).


1. e-Visas shall be issued for a single or a double entry into Ukraine and allow their holders to stay in Ukraine for up to 30 days where the purpose of the trip is business / private visit / tourism / medical treatment / cultural, scientific, educational or sports activities / foreign mass media staff visit.


2. Applicants shall be given a choice of the application mode procedure – either expedited (1 business day) or standard (3 business days) service.


3. e-Visa fees have been significantly reduced:

single entry e-Visa – 20 USD*, double entry e-Visa – 30 USD*

* standard service. Fees are doubled for expedited procedure


How to apply:

register at the MFA web-platform evisa.mfa.gov.ua

fill in the application form, upload scanned copies of supporting documents (passport, invitation etc.) and pay the consular fee online with a bank card

e-Visa is sent to the applicant’s email address (in pdf format).

 

Upon arrival to Ukraine, all applicants should present the printed e-Visa along with their valid passport to Ukraine’s State Border Guard Service officers.

 

e-Visa advantages:

online procedure allows applicants to both submit their application and receive their e-Visa at any convenient time; no visit to a consulate required

e-Visa application processing status may be tracked online

all e-Visas are issued by the MFA of Ukraine

information support is available via e-mail ([email protected])

 

45 e-Visa eligible countries:

Bahamas

Barbados

Belize

Bolivia

Bhutan

Cambodia

China**

Costa Rica

Dominican Republic

El Salvador

Fiji

Grenada

Guatemala

Haiti

Honduras

India




Indonesia

Jamaica

Kiribati

Laos

Malaysia

Maldives

Mauritius

Mexico

Micronesia

Myanmar

Nauru

Nepal

Nicaragua

Palau

Peru

Philippines

Saint Lucia

Saint Vincent and the Grenadines

Samoa

Seychelles

Singapore

Solomon Islands

South Africa

Suriname

Thailand

Timor-Leste

Trinidad and Tobago

Tuvalu

Vanuatu

 

** According to the Decree of the President of Ukraine of 28 July 2020 no. 295/2020 «On temporary introduction of the visa free regime for nationals of the People’s Republic of China visiting Ukraine with a tourist purpose» from 01 August 2020 till 31 January 2021 China nationals are temporarily exempt from visa requirements for entering and staying in Ukraine for up to 30 days within 180 days where the purpose of travel is tourism.

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