Dem Erlass des Präsidenten der Ukraine vom 26.07.2005 gemäß genießen alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie alle Staatsbürgerinnen und -bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie des Fürstentums Liechtenstein für einen Aufenthalt in der Ukraine ein visumfreies Regime, solange die Dauer des Aufenthalts innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten 90 Kalendertage nicht überschreitet.
Für die Visumspflicht für Staatsangehörige anderer, obig nicht bezeichneten Staaten, können Sie sich auf der Website des ukrainischen Außenministeriums informieren:
http://mfa.gov.ua/en/consular-affairs/entering-ukraine/visa-requirements-for-foreigners
ACHTUNG! COVID-19: Vorübergehende Quarantänebeschränkungen in der Ukraine