Infolge dieser Leistung wird der Antragsteller als eine Person mit Auslandswohnsitz gesetzlich anerkannt.
Dieses Verfahren ist eine notwendige Vorbedingung für den späteren Auszug aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft.
Weitere Informationen bzw. detaillierte Vorgehensweise sind lediglich in Ukrainischer Sprache verfügbar. Zur ukrainischen Version wechseln.