Die Vorgehensweise zur Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft ist lediglich in ukrainischer Sprache verfügbar. Zur ukrainischen Version wechseln.
Wichtige Informationen für Antragsteller sowie für Mitarbeiter von für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständigen deutschen Behörden:
- Der Antragsteller soll das Generalkonsulat über ein Wohnortwechsel bzw. neuen Kontaktangaben kurzfristig benachrichtigen.
- Die Bearbeitungsfrist von diesem Antrag beträgt etwa ein Jahr. Über die getroffene Entscheidung und weitere Vorgehensweise wird der Antragsteller innerhalb von 7 Arbeitstagen informiert.
- Die Bearbeitungsfrist eines Entlassungsantrags kann auch verlängert werden, wenn z.B. vorgelegten Unterlagen bzw. bereitgestellten Angaben unvollständig oder falsch waren.
- Zu dem Zwischenstand des Antrags wird leider keine Auskunft erteilt.
- Die Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Ukraine wird erst nach dem Einziehen durch das Generalkonsulat des Personalausweises sowie Reisepasses des Antragstellers ausgehändigt.
- Die Bescheinigung über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Ukraine wird gemäß der aktuellen Gesetzgebung in Ukrainisch ausgestellt. Vor der Übermittlung an die deutschen Behörden sollte diese bei einem vereidigten/ermächtigten Übersetzer übersetzt werden.
- Die Ausstellung von Bescheinigungen über Einziehung eines Passes ist gesetzlich nicht vorgesehen.