Für die Ausstellung der Bescheinigung auf den Namen der Person, die Gegenstand einer Rückübernahme- oder Abschiebungsentscheidung ist, legt die zuständige Behörde dem Generalkonsulat die folgenden Dokumente vor:
- Offizieller Antrag auf Ausstellung des Rückreisedokumentes;
- Das Antrag zayava-PNP.doc mit Angaben zu der Person, auf deren Namen das Rückreisedokument ausgestellt wird;
- Nur eines dieser Dokumente,
- ein Identitätsdokument, das die Staatsangehörigkeit der Ukraine bestätigt und/oder das Recht zur Ausreise aus der Ukraine und zur Einreise in die Ukraine gibt,
- oder ein Identitätsdokument, das den Status eines Staatenlosen bestätigt, der das Recht auf ständigen Aufenthalt in der Ukraine hat (falls vorhanden),
- oder ein Dokument eines ausländischen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der in der Ukraine als Flüchtling oder als Person, die zusätzlichen Schutz benötigt, anerkannt wurde, und das das Recht zur Ausreise aus der Ukraine und zur Einreise in die Ukraine gibt;
- Eine Entscheidung über die Rückübernahme im Falle des Bestehens eines internationalen Vertrags, bei dem die Ukraine Vertragspartei ist, die Zustimmung, durch die Werchowna Rada der Ukraine gebunden zu sein, oder eine Entscheidung über die Zwangsdeportation in die Ukraine;
- Zwei Farbfotos von 3,5 x 4,5 Zentimetern und ein Farbfoto von 10 x 15 Zentimetern Größe (wenn möglich) zur Erstellung eines digitalisierten Bildes einer Person, auf deren Namen ein Rückreisedokument ausgestellt wird.