Die Angelegenheiten der ukrainischen Staatsbürgerschaft sind geregelt:
Ausländische diplomatische Vertretungen der Ukraine üben Staatsbürgerschaftsbefugnisse für Personen aus, die sich gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine dauerhaft im Ausland aufhalten (mit Ausnahme des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, der auch für Personen durchgeführt wird, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten).
Mehr Informationen zu diesem Thema sind in der ukrainischen Version zu finden.